Hallo lieber Datenschützer!

DSGVO

Datenschutzerklärung

Hallo liebe Internetabmahnanwälte! Durch das Lesen dieser Datenschutzerklärung haben Sie gemäß DSGVO automatisch dazu eingewilligt, dass ich Ihre persönlichen Daten nach Herzenslust missbrauchen darf. -:)

Mal im Ernst: Eine Klage wäre unzulässig, selbst wenn Ihre Abmahnung eigentlich berechtigt ist, verlieren Sie trotzdem den anschließenden Prozess, da schnell nachgewiesen werden kann, dass überwiegend aus Gebühreninteressen oder in Schädigungsabsicht abmahnt wird. (BGH, Urteil ZR 241/99 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung)